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Jedem Versicherten mit einem Pflegegrad von 1 bis 5 stehen ab dem 01.01.2017 Leistungen zur Entlastung der Angehörigen zu. Dazu bieten wir folgende Leistungen an:

Begleitung: Unterstützung von Aktivitäten im häuslichen Umfeld, die dem Zweck der Kommunikation und der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte dienen, zum Beispiel:

* Spaziergänge in der näheren Umgebung

* Ermöglichung des Besuchs von Verwandten und Bekannten

* Begleitung zum Friedhof

* Beschäftigung: Unterstützung bei der Gestaltung des häuslichen Alltags, zum Beispiel:

* Hilfen zur Entwicklung und Aufrechterhaltung einer Tagesstruktur

* Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen

* Hilfen zur Einhaltung eines bedürfnisgerechten Tag-/Nachtrhythmus

* Unterstützung bei Hobby und Spiel

* Unterstützungsleistungen bei der Regelung von administrativen Angelegenheiten

* Beaufsichtigung: Sonstige Hilfen, bei denen aktives Tun nicht im Vordergrund steht, zum Beispiel:

* Anwesenheit einer Betreuungsperson und

* Beobachtung des Pflegebedürftigen zur Vermeidung einer Selbst- und Fremdgefährdung

* Bloße Anwesenheit, um emotionale Sicherheit zu geben.

* Hauswirtschaftliche Versorgung

Unsere Mitarbeiter, die für Entlastungsleistungen eingesetzt werden, sind Mitarbeiter unseres Pflegedienstes die mit den besonderen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen, sowie Demenzkranken vertraut sind.

Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI (bisher bis zu 104€ oder 208€) werden umgewandelt in einen sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125€ monatlich. Dieser Betrag kann weitgehend wie bisher für Betreuung und Hauswirtschaft, Kurzzeit- und Tagespflege sowie für anerkannte niederschwellige Leistungen verwendet werden. Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht dem Pflegegrad 1 bis 5 zu.

Leistungen in der Hauswirtschaft

Die Hauswirtschaftliche Versorgung gehört neben der Grund- und Behandlungspflege ebenfalls zum Aufgabengebiet unserer Einrichtung.

Die hauswirtschaftliche Versorgung wird bei uns durch speziell angeleitete hauswirtschaftliche Mitarbeiter durchgeführt. Hierzu gehören Leistungen wie:

* Einkaufen

* Besorgungen (Rezepte abholen und einlösen, Post, Kleidungsstücke reinigen lassen)

* Kochen/Backen

* Nahrungszubereitung

* Erwärmen einer vorbereiteten Mahlzeit

* Anrichten/Tisch decken

* Ab-/Aufräumen

* Spülen, Abtrocknen, Einräumen

* Aufräumen der Wohnung

* Trennen + Entsorgung des Abfalls

* Fenster putzen

* Reinigung der Küche

* Reinigung des Bades/WC

* Reinigung Schlaf-/Wohnbereich

* Ab- u. Beziehen des Bettes

* Kleidungs- und Wäschepflege

* Waschen der Wäsche

* Aufhängen der Wäsche

* Bügeln/Ausbessern/Einräumen

* Beheizen der Wohnung

* Beschaffung und Entsorgung des Heizmaterials

* Finanzierung der hauswirtschaftlichen Versorgung

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist neben der Grundpflege ein Bestandteil des Sozialgesetzbuch (SGB) XI und gehört zur häuslichen Pflege. Leistungsträger ist die Pflegekasse. Voraussetzung ist ein Pflegegrad von 1-5.

Die Hauswirtschaftliche Versorgung ist natürlich jederzeit als Privatleistung abrufbar!

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