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Aus § 28 SGBXI ergeben sich die wesentlichen Inhalte des Begriffs „aktivierende Pflege". Er umfasst alle Aktivitäten, die dem Ziel dienen, vorhandene Fähigkeiten zu erhalten und (wieder) erlernbare, sobald und soweit wie möglich zurückzugewinnen.

Grundsätzlich ist von den üblichen, zur Bewältigung des täglichen Leben erforderlichen Fähigkeiten, unter Berücksichtigung der Lebensgewohnheiten des einzelnen, auszugehen.

Bei Kindern kommen die Fähigkeiten hinzu, die gleichaltrige, gesunde ( bereits) beherrschen würden. In die aktivierenden Maßnahmen sind alle körpernahen Verrichtungen einzubeziehen.

Die hauswirtschaftliche Versorgung, die Organisation des Tagesablaufs und beispielsweise die Gestaltung der Wohnung ist zu berücksichtigen.

Angehörige sollen möglichst aktiv beteiligt werden. Die Wünsche und Ängste der Pflegebedürftigen sind, soweit wie möglich und objektiv realisierbar, in den Vordergrund zu rücken.

Die aktivierende Pflege ist Bestandteil aller Pflegeleistungen, die der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung zuzurechnen sind.

Sie ist damit zum Beispiel Teil der alltäglichen Hilfeleistungen nach § 36 SGB XI.

Die Aktivitäten bestehen allerdings nicht darin, dass die pflegende Person die Verrichtungen erledigt. Aufgabe des Helfenden ist es vielmehr, ermunternd, motivierend, anleitend, beaufsichtigend und nur bei Bedarf einzuwirken, damit dieser möglichst aktiv an seiner Betreuung mitwirkt.

Dies ergibt sich aus der Umschreibung des Begriffs "Hilfe" im § 14 Abs3 SGB XI ("die Hilfe ... besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übernahme ... in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dein Ziel der eigenständigen Übernahme der Verrichtungen'').

Um das zu erreichen, um die Pflegesituation zu verbessern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen - und all dies möglichst auf Dauer oder zumindest für längere Zeit ist es unerlässlich, den Betroffenen einzubeziehen. Dazu gehört beispielsweise:

• Die Ermunterung und gegebenenfalls (nur!) die Hilfestellung bei bettlägerigen oder auf den Rollstuhl angewiesenen Klienten zum Aufstehen und zum Umhergehen, auch wenn dies anfangs

recht mühsam ist oder sein sollte.

• Die Förderung der behinderten Menschen zur Anwendung spezieller Übungen (zum Beispiel der

Lungenfunktion) und zur Durchführung zusätzlicher Bewegungen (zum Beispiel von einzelnen

Muskelpartien), bei denen nur (beziehungsweise nur anfangs) Hilfestellungen geboten werden.

• Die Motivation der behinderten Menschen, zum Beispiel bei der Morgen- beziehungsweise Abendtoilette soweit möglich "selbst Hand anzulegen."

• Die Beaufsichtigung der Betreuten, zum Beispiel beim selbständigen Essen, notfalls mit den Fingern, wenn der Betroffene es wünscht.

• Die Anleitung zur Selbsthilfe, zum Beispiel beim Blutdruck messen, oder beim Umgang mit Inkontinenzartikeln etc..

• Die geistige Anregung alleinstehender vereinsamter Kundinnen und Kunden, zum Beispiel durch Gespräche oder Ideen und Anstöße, welche die Interessen bzw. die Kreativität der Betroffenen wecken oder Kontakte mit dritten ermöglichen.

Angehörige, Freunde und Bekannte sollten möglichst aktiv beteiligt werden.

Der ganzheitliche Ansatz der Pflege und Therapie:

Der alte Mensch muss mit seinen physischen Fähigkeiten und Defiziten sowie mit seinen psychischen Möglichkeiten und Ausfallen betreut werden. Die Wertschätzung des Einzelnen und die individuelle Pflege und Betreuung steht im Vordergrund.

Die allgemeinen Hilfen müssen sich immer wieder daran orientieren, was der Einzelne noch kann und was mit diesen vorhandenen Fähigkeiten noch möglich ist. Bei diesem Ansatz soll immer die Anregung zum "Selber machen," vor der Übernahme der Verrichtung stehen. Für die optimale Umsetzung der aktivierenden Pflege sind Geduld, Animation und anpassende Unterstützung Voraussetzung für einen wertschätzenden Umgang mit dem Patienten.

Der Pflegeablauf orientiert sich an der "Eigengeschwindigkeit" des einzelnen Menschen.

Die Körperhygiene ist sicherlich wichtig, und gerade die Mundhygiene wird von den Betroffenen oft vergessen. Oft genügt es aber, auf die fehlenden Verrichtungen aufmerksam zu machen. Auch hier gilt es, nicht ganz optimale Ergebnisse wenigstens für eine gewisse Zeit, zu tolerieren und Eigenständigkeit zu gewähren, bevor helfend eingeschritten wird.

Das selbständige Ankleiden kann zu Beginn der aktivierenden Maßnahme oft einige Zeit in Anspruch nehmen bis sich ein Erfolg einstellt. Doch wird erst mal diese Übungs- und Trainingsphase gewährt, so ist häufig eine Verbesserung der Selbständigkeit zu vermerken.

Die Zusammenstellung der Kleider wird jedem Patient lange gewährt, wie dies vertretbar ist.

Bei der Einnahme der Speisen gilt, vorhandene Fähigkeiten zu fördern, spontanes Vermögen abzuwarten und erst wenn sich kein Erfolg einstellt, wird Hilfe in der Form gewährt, dass Vorgänge erstmals vorgemacht oder Esshilfen besorgt werden, bevor das Essen gereicht wird.

Sehr wichtig für das Selbstwertgefühl ist die eigene Kontrolle des Harn- und Stuhlgangs.

Auffallend ist, dass bei adäquatem Training Fähigkeiten In diesem Bereich lange erhalten bleiben und in manchen Fallen sogar neu antrainiert werden können. Es wird auf regelmäßige Toilettenbesuche geachtet sowie auf nonverbale Signale, die auf das Bedürfnis hinweisen.

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