Die häusliche Kranken-, Alten und Behindertenhilfe wird in Ihrer eigenen Wohnung nach Absprache mit Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt geleistet.
Wir sind von allen Krankenkassen zugelassen und bieten sämtliche Leistungen des Behandlungskataloges an. Zum besseren Verständnis stellen wir den Behandlungskatalog vor.
Häusliche Krankenpflege umfasst die im Einzelfall erforderliche
- Grundpflege wie Körperpflege, Ernährung, Mobilität
- Behandlungspflege wie Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe
- hauswirtschaftliche Versorgung wie einkaufen, reinigen, kochen.
Versicherte erhalten häusliche Krankenpflege
- in ihrem Haushalt
- in ihrer Familie
- oder an einem geeigneten Ort wie Schulen und Kindergärten.
A Behandlungspflege
* Injektionen einschl. Einmalspritze (max. 2 je Besuch)
* Injektionen - drei und mehr je Besuch (einschl.Einmalspritze)
* Richtlinien von Injektionen zur Selbstapplikation je Besuch
* Verband und Verbandswechsel des zentralen Venenkatheters
* Versorgung des suprapubischen Katheters
* Versorgung bei PEG
* Stomabehandlung (kein Beutelwechsel, sondern Entzündung der Haut)
* Wundverband anlegen und wechseln
* Dekubitusbehandlung (ab Grad II)
* Kompressionsstrümpfe anziehen ab Klasse 2 (beide Beine)
* Kompressionsstrümpfe ausziehen ab Klasse 2 (beide Beine)
* Kompressionsverband anlegen oder wechseln - nicht abwickeln - jeweils
* Kompressionsverband bei ulcus cruris (einschl. Wundreinigung)
* Versorgung mit Trachealkanülen (einschl. Pflege und Verbandwechsel)
* Katheterisierung einschl. Spülung
* Einlauf
* Digitale Enddarmausräumung
Sonstige pflegerische Leistungen:
* Abgabe von Medikamenten, R/R Kontrolle, Flüssigkeitsbilanzierung6aje Leistung max. je Besuch
* Abgabe von Medikamenten durch Einreibung je Besuch Abgabe von Medikamenten durch durch med. Bad
* Richten von Medikamenten pro Woche 1x
* Blutzuckermessung einschl. Teststreifen je Besuch
* Auflegen von Kälteträgern je Besuch
* Blasenspülung; Versorgung und überprüfen von Drainagen, Instillation
* Bedienung und Überwachung des Beatmungsgerätes (Einzelfallregelung)
* Inhalation je Besuch
* Infusionen bei ärztlich gelegten peripheren i.v. Zugang oder Port-a-Cath
* bei ärztlich verordneten Verweilen bis Durchlauf der Infusion
* Anleitung bei der Behandlungspflege in der Häuslichkeit ( + jeweils 5o%)
* Spezielle Krankenbeobachtung (im Einzelfall abrechenbar)
Grundpflege
* Pflege, höchstens 2 mal je Tag
* Grundpflege einschl. hauswirtschaftlicher Versorgung bis zu 1 Stunde
* Dauer über eine Stunde Leistung B10 + C einzeln abrechenbar
* Anleitung bei der Grundpflege 50 % des Satzes von 10 + 11
* Hauswirtschaftliche Versorgung
je angefangene Stunde höchstens 3 Stunden je Einsatz
Prophylaxen
(noch offen !!! Verhandlungen mit Kassen noch nicht abgeschlossen) Fahrtkostenpauschale für den Tag
Fahrtkostenpauschale für die Nacht bei
Leistungen mit SGB XI 50 %