Leistungen
Verordnung häuslicher Krankenpflege
Alle Leistungen werden in Ihrer eigenen Wohnung nach Absprache mit Ihnen und Ihrem behandelnden Arzt geleistet.
Krankenkassenleistungen nach SGB V
Hier beschäftigen wir uns mit Leistungen, die Ihnen ein Arzt verordnen muss. Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch 5 (§ 37.2 SGB V), sogenannte Behandlungspflegen, müssen durch Ihren Arzt verordnet werden und können dann direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet werden.
Der behandelnde Arzt verordnet bei medizinischer Notwendigkeit die erforderlichen behandlungspflegerischen Maßnahmen. Dafür gibt es ein spezielles Formular zur Verordnung häuslicher Krankenpflege.