Im Winter ist es die zentrale Aufgabe der Wärmeregulation, die Kerntemperatur zu halten und damit die Funktionsfähigkeit der inneren Organe zu sichern. Dazu drosselt der Körper schon bei einer leichten Hypothermie oder bei niedrigen Umgebungstemperaturen die Durchblutung der Haut und der Extremitäten. Daher sind insbesondere Finger, Zehen, Nase und Ohren sehr schnell von Erfrierungen betroffen. Es bilden sich Eiskristalle im Gewebe. Es kommt zum mikrovaskulären Gefäßverschluss, folglich zum Versorgungsmangel und zum Absterben von Gewebe.
Das Schädigungsbild ähnelt der Symptomatik einer Verbrennung. Auch die Behandlung ist in weiten Teilen ähnlich. Dennoch gibt es im Detail relevante medizinische und pflegerische Abweichungen.
Die (lokalen) Erfrierungen treten naturgemäß häufig in Kombination mit einer (systemischen) Unterkühlung auf.
Alkohol-, Drogen- und Nikotinmissbrauch erhöhen das Risiko. Betroffen sind vor allem obdachlose Menschen.
Erfrierungen werden in drei Schweregrade eingeteilt:
1. Grad: Die Schädigung ist auf die Epidermis beschränkt. Die Haut ist blass und abgekühlt. Der Kunde klagt über lokale Gefühllosigkeit. Wenn der Körperbereich wieder erwärmt wird, färbt sich die Haut blau-rot. Es treten eine Schwellung sowie Schmerzen auf. Ggf. juckt die Haut.
2. Grad: Die Beeinträchtigungen bleiben weiterhin oberflächlich und umfassen die Dermis. Nach der Temperaturnormalisierung ist die Haut gerötet. Der Betroffene klagt über Schmerzen und über Bewegungseinschränkungen. Zusätzlich bilden sich nach 12 bis 24 Stunden Hautblasen ("Frostbeulen"). Der Inhalt der Blasen ist zunächst klar, später ggf. blutig.
3. Grad: Die Gewebezerstörungen weiten sich auf tiefere Schichten aus. Es kommt zur Mumifikation, also zu trockenen Nekrosen. Alternativ treten blaurote Blutblasen auf. Nach deren Aufplatzen geben sie Nekrosen mit verschiedenen Wundtiefen frei.
Erfrierungen sind kein Phänomen ausschließlich von sehr kalten Wintertagen. Sie können bereits bei Temperaturen um den Gefrierpunkt auftreten, wenn nasskalte Witterung und unzureichende Kleidung als Begleitumstände vorliegen.
Jede Erfrierung ist ein deutlicher Hinweis auf eine systemische Unterkühlung. Eine solche Hypothermie ist lebensgefährlich und muss stets vorrangig behoben werden.
Eine Erfrierung erkennen wir korrekt.
Wir leiten zeitnah eine effektive Behandlung ein.
Folgeschäden werden vermieden oder zumindest minimiert.
Wir reduzieren die Schmerzbelastung des Pflegebedürftigen.
Wir inspizieren die Haut des Kunden und bestimmen den Umfang der Schädigung.
Es ist sinnvoll, den Körper des Pflegebedürftigen komplett in Augenschein zu nehmen. Wenn es zu Erfrierungen an den Fingern gekommen ist, können ähnliche Schädigungen auch an den Zehen vorliegen.
Wir sammeln alle Informationen über den Vorfall. Relevant sind insbesondere:
Welchen Temperaturen war der Kunde ausgesetzt?
Wie lange war der Kunde der Kälte ausgesetzt?
Welche weiteren Umweltfaktoren sind aufgetreten, etwa feuchte Kleidung oder durchnässte Schuhe?
Welche Grunderkrankungen liegen vor, die das Geschehen beeinflussen? Etwa: Alkoholsucht, Drogenmissbrauch, Diabetes mellitus.
Maßnahmen:
Das Auftauen von betroffenen Extremitäten
ist von sekundärer Bedeutung, wenn gleichzeitig eine systemische Unterkühlung vorliegt. Daher konzentrieren wir uns zunächst darauf, den Körperstamm zu erwärmen; etwa indem wir nasse Kleidung entfernen und den Kunde in Decken einhüllen. Wir beachten dabei den Standard "Hypothermie (Unterkühlung)".
Wenn es relevante Hinweise auf eine umfangreichere Schädigung gibt, rufen wir zeitnah den Notarzt. In diesem Fall erfolgen durch uns keine weiteren lokal wirksamen Maßnahmen. Die Extremität wird weder bewegt noch extern erwärmt. Es erfolgt lediglich die systemische Erwärmung des Pflegebedürftigen.
(Hinweis: Selbst erfahrene Rettungssanitäter scheitern oftmals daran, den Schweregrad einer Erfrierung korrekt zu erfassen. Daher sollten Pflegekräfte im Zweifel stets von einer umfassenderen Gewebeschädigung ausgehen und eine ärztliche / notärztliche Versorgung initiieren.)
Hautschäden bedecken wir steril. Der Wundgrund ist sehr infektionsgefährdet.
Wir prüfen, ob eine Tetanusprophylaxe vorliegt.
Bei Erfrierungen ersten Grades ist es i. d. R. nicht erforderlich, den Kunde ärztlich untersuchen zu lassen.
Der unterkühlte Körperbereich wird ggf. in Wasser getaucht. Wir nutzen ein ansteigendes Wasserbad, beginnend mit 10 °C. bis letztlich 40 °C. Nach spätestens 20 bis 30 Minuten sollte die Haut wieder eine rosige Farbe annehmen.
Wir reiben den geschädigten Körperbereich nicht ab oder massieren ihn. Dadurch würde die Gewebeschädigung verstärkt.
Bei Schmerzen kann ggf. ein mildes
Schmerzmittel verabreicht werden.
Falls es im weiteren Heilungsverlauf Zweifel an einer nur oberflächlichen Gewebeschädigung gibt, bitten wir um eine Vorstellung beim Hausarzt.
Blasen werden (nach ärztlicher Anordnung) steril punktiert. Die Blasenhaut entfernen wir nicht. Die Wunde wird dann mit einem sterilen Verband bedeckt. Dieser sollte keim- und wasserdicht sowie atmungsaktiv sein.
Die Prognose ist schwierig zu treffen, da sich das Symptombild über mehrere Wochen hinweg verschlimmern oder bessern kann.
Bei einer Erfrierung ersten Grades lösen sich die geschädigten Hautschichten nach sieben bis zehn Tagen ab. Die Wunde heilt folgenlos aus. Jedoch kann auch bei einer nur leichten Erfrierung als Dauerschaden eine Kälteempfindlichkeit zurückbleiben.
Erreicht die Erfrierung den zweiten Grad, bildet sich der Defekt zumeist auch folgenlos zurück. Allerdings steigt die Heilungszeit auf drei bis vier Wochen. Es ist mit der Ausbildung von Parästhesien (Missempfindungen) zu rechnen.
Nekrosen aus Erfrierungen dritten Grades heilen unter Narbenbildung ab. Bei umfangreichen Schädigungen kann eine (Teil-)Amputation der Extremität erforderlich werden.
Maßnahmen dokumentieren wir präzise.
Auch bei kleineren Hautläsionen wird der betroffene Körperbereich in den folgenden Monaten immer wieder inspiziert.